Entlassmanagement
Qualitätsgeleitetes Entlassmanagement im Klinikum Leverkusen
Eine gute Entlassungsplanung hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir stellen sicher, dass Sie auch nach der Krankenhausbehandlung bedarfsgerecht und zeitnah nachbehandelt werden und bei Bedarf eine lückenlose Weiterversorgung, z.B. durch eine Anschlussrehabilitation oder eine ambulante oder stationäre medizinisch/pflegerische/soziale Unterstützung erhalten.
In enger Zusammenarbeit mit vielen Akteuren im Gesundheits- und Sozialwesen verfolgen wir das Ziel, Ihre Gesundheit und Versorgungssituation zu erhalten bzw. zu verbessern. Mit Ihrer Zustimmung und je nach individuellem Bedarf steht Ihnen ein multidiszipliären Team für Ihr Entlassmanagement zur Verfügung. Hierzu gehören zum Beispiel der behandelnde Arzt, das Pflegepersonal, das Patientenmanagement, der Sozialdienst/Überleitmanagement, die Externer Link: Physiotherapie, die Diabetesberatung, das Wundmanagement, die Stomatherapie, die Pflegeberatung „Familiale Pflege".
Unsere Standards zum Entlassmanagement sind langjährig bewährt und entsprechen der ab Okober 2017 vom Gesetzgeber geforderten Umsetzung des Rahmenvertrages zum Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach Externer Link: § 39 Abs.1a S.9 SGB V.
Die Entlassplanung beginnt mit der Aufnahme
Bereits zur Aufnahme erhalten Sie eine schriftliche Information zum Entlassmanagement und eine Einwilligungserklärung. Nur mit Ihrer Einwilligung können wir tätig werden.
Ihre Selbstbestimmung und Kompetenz sind uns wichtig!
Im Gespräch mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen oder einer Betreuungsperson erstellen wir einen Entlassplan und initiieren mit Ihrem Einverständnis die geeigneten Anschlussmaßnahmen.
Nicht immer ist direkt bei der Aufnahme erkennbar, ob ein Handlungsbedarf für die Organisation der Nachsorge besteht. Die Ärztin/der Arzt und auch das Pflegepersonal wird mit Ihnen im Laufe des Aufenthaltes den voraussichtlichen Versorgungsbedarf besprechen und ggf. den Entlassplan anpassen. Sie können somit auch zu einem späteren Zeitpunkt die Einwilligungserklärung zum Entlassmanagement unterschreiben und Ihre Zustimmung zur Organisation der Nachsorge erteilen.
Ihr Recht auf Beratung
Der Sozialdienst/Überleitmanagement berät Sie In einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Versorgung nach Entlassung aus dem Krankenhaus.
Bei der Organisation der Nachsorge wird Ihr Recht auf die freie Wahl des Leistungserbringers beachtet.
Über allem steht ein garantierter Datenschutz
Um eine Anschlussheilbehandlung, einen ambulanten Pflegedienst oder in manchen Fällen auch ein Plegeheimplatz oder andere Versorgungsformen zu organisieren, benötigen externe Leistungserbringer und auch die Kostenträger wie Kranken,- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Beihilfestellen u.a. Ihre Daten. Diese können wir nur weiterleiten, wenn uns die o.g. Einwilligungserklärung zum Entlassmanagement vorliegt.
Der Tag der Entlassung
Zur Entlassung erhalten Sie von uns einen Entlassbrief, der alle wichtigen Daten für eine gute Überleitung in eine Anschlussversorgung enthält.
Zur Sicherstellung einer notwendigen Medikamentenversorgung weisen wir Sie frühzeitig auf die Beschaffung von Rezepten und Medikamenten über Ihren Hausarzt hin. Ein Medikationsplan wird von uns für Sie erstellt. Wenn Medikamente oder Verbandmittel z.B. bei Wochenend,- oder Feiertagsentlassungen ambulant nicht beschafft werden können, geben wir Ihnen diese bis zum nächsten regulären Praxisöffnungstag mit.
Im Rahmen des Entlassmanagements können wir bei bestehender Notwendigkeit Verordnungen für bis zu sieben Tage ausstellen.
Einige organisatorische Dinge müssen Sie am Entlasstag ebenfalls erledigen:
- Denken Sie bitte daran, die Telefon-/Terminalkarte zurückzugeben.
- Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie bitte den ggf. fälligen Eigenanteil.
- Packen Sie Ihre persönlichen Sachen im Zimmer bzw. Badezimmer, und vergessen Sie nicht, Wertsachen abzuholen, die Sie ggf. an der Kasse hinterlegt haben.
UNSER TIPP: Treffen Sie selbst Vorsorge in Gesundheitsfragen
Bitte denken Sie daran, dass jeder Mensch in die Situation kommen kann, dass er vorübergehend oder dauerhaft seine Angelegenheiten nicht alleine regeln kann.
Wir empfehlen Ihnen, durch eine Patientenverfügung Vorsorge zu treffen und/oder mit einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht auszufüllen.
Informationen und Vordrucke hierzu finden Sie zum Beispiel beim Externer Link: Bundesministerium der Justiz oder der Externer Link: Ärztekammer Nordrhein.
Bei Fragen rund um die Abrechung von Krankenhausleistungen inklusiver der Abwicklung Ihrer Eigenbeteiligung helfen wir Ihnen gern unter Telefon 0214 13-2594 weiter (Mo-Do 08:00 - 16:00 Uhr, Fr 08:14:00 Uhr).
Gern fertigen wir Ihnen gegen Kostenerstattung Kopien an. Bitte beantragen Sie Ihr Anliegen schriftlich.
Telefonisch Auskünfte hierzu erteilit Ihnen gern Frau Bettina Hector unter Telefon 0214 13-3531, oder per E-Mail an bettina5d8e5997718243889521fc1b229c835a.hector@121f4e32423442ae85e71fca2adf6774klinikum-lev.de .